Die Bundesregierung will Staatshilfen über einen Stabilisierungsfonds an strenge Vorgaben knüpfen.
So sollen Gewinn- und Dividendenausschüttungen grundsätzlich verboten sein. Das geht aus einem Bericht der Bundesregierung an den Wirtschaftsausschuss des Bundestags hervor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der derzeitige Entwurf einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung sehe vor, dass Gewinn- und Dividendenausschüttungen bei Rekapitalisierungsmaßnahmen sowie umfangreichen Garantien grundsätzlich verboten seien, heißt es. Auch Boni oder Gratifikationen für sogenannte Organmitglieder und Geschäftsleiter dürften bei entsprechenden Maßnahmen und Garantien nicht gewährt werden.
Zudem müsse das begünstigte Unternehmen eine "angemessene Vergütung" für Stabilisierungsmaßnahmen entrichten. Diese Maßnahmen zur Stabilisierung seien nicht auf Dauer angelegt, heißt es in dem Bericht. "Die genannten Auflagen und Beschränkungen zielen insbesondere auch darauf, Anreize für eine zügige Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen zu setzen."
Ein Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht vor, dass sich der Staat an angeschlagenen Großunternehmen beteiligen kann. Aktuell laufen Verhandlungen mit der Lufthansa über Staatshilfen über den Fonds. Die EU-Kommission muss einer Rechtsverordnung zum Fonds noch zustimmen.