Im fünften Jahr nach dem Auffliegen des Dieselskandals erreichen die Klagen geschädigter Kunden 2020 endgültig in letzter Instanz den Bundesgerichtshof (BGH). Die Verhandlung des ersten Falls haben die obersten Zivilrichter in Karlsruhe für den 5. Mai angesetzt, wie das Gericht mitteilte. Das Urteil kann am selben Tag gesprochen werden. Es kommt aber auch vor, dass für die Verkündung ein eigener Termin angesetzt wird. Weitere Verfahren sollen laut BGH zeitnah terminiert werden.
In dem Fall verlangt der Käufer eines vom Abgasskandals betroffenen Autos Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Er hatte den Wagen, einen Sharan, Anfang 2014 gebraucht für rund 31.500 Euro gekauft. Der Mann will das Auto zurückgeben und dafür den Kaufpreis wiederhaben. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte ihm im Juni etwas mehr als 25.600 Euro zugesprochen und dabei die Nutzung des Autos angerechnet. Dagegen haben beide Seiten Revision eingelegt. (Az. VI ZR 252/19)