Gut viereinhalb Jahre nach Auffliegen des Dieselskandals verkündet der Bundesgerichtshof (BGH) am Montag (11.00 Uhr) das erste höchstrichterliche Urteil. Damit entscheidet sich, ob der Hersteller VW betroffenen Autobesitzern wegen der illegalen Abgastechnik Schadenersatz zahlen muss. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe geben die Linie vor für die vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger Autokonzern. Zentrale Frage ist, ob VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung die Autos zurücknehmen muss. Außerdem ist offen, ob die Käufer den vollen Preis zurückbekommen oder nur einen Teil davon. (Az. VI ZR 252/19)
Im konkreten Fall hatte der Besitzer eines gebrauchten VW Sharan aus Rheinland-Pfalz geklagt. Er sieht sich von Volkswagen getäuscht und will den kompletten Kaufpreis für sein Auto wiederhaben. Volkswagen bestreitet, dass den Käufern durch die illegale Abgastechnik überhaupt ein Schaden entstanden ist. Die BGH-Richter hatten in der Verhandlung vor knapp drei Wochen erkennen lassen, dass dem Kunden aus ihrer Sicht Schadenersatz zusteht - allerdings mit Abzug einer sogenannten Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer. So hatte es zuvor auch das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. (dpa/os)
Lesen Sie auch:
Erste Verhandlung zu Klage im Abgasskandal: BGH stellt sich auf Seite der Kunden, VW sieht es anders
Abgasskandal: BGH verhandelt erste Diesel-Klage gegen VW
EuGH-Gutachten: Abschaltsoftware in Diesel-Autos fällt unter Verbot
Vergleichssummen von VW: Erste Kunden erhalten Zahlungen aus dem Diesel-Vergleich
Aus dem Datencenter:
Marktanteile nach Antriebsarten bis April 2020 in Deutschland