Ist die Software, mit der die Elektrotretroller durch die Städte in Deutschland fahren, nicht zulässig? Derzeit nehmen die Behörden eine bestimmte Software bei Leihmodellen unter die Lupe. Die eingesetzten Funktionen und ihre Wirkungsweisen würden derzeit geprüft, erklärte das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Die Funktionen seien bisher nicht Gegenstand der Anträge auf eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gewesen. Diese ist Voraussetzung dafür, dass E-Scooter unterwegs sein dürfen.
Konkret handelt es sich um eine Funktion, die die Geschwindigkeit von E-Scootern automatisch drosseln kann, sobald man damit in bestimmte Bereiche fährt. Darunter fallen etwa Fußgängerzonen, die wie Gehwege für die kleinen Gefährte tabu sind. Die Zonen werden über das globale Satellitennavigationssystem GPS markiert. Das Thema sei teilweise schon seit einem halben Jahr bekannt, hieß es dazu aus Branchenkreisen.
Welche Konsequenzen sich für Verleihfirmen ergeben könnten, teilte das Ministerium vorerst nicht mit. Das KBA hat inzwischen neun Allgemeine Betriebserlaubnisse erteilt. Dafür müssen die Gefährte Anforderungen einer Verordnung erfüllen, die seit 15. Juni gilt.
E-Tretroller dürfen demnach zwischen 6 und 20 Kilometer pro Stunde schnell fahren und müssen eine Lenk- oder Haltestange haben. Pflicht sind auch zwei Bremsen, Licht und eine "helltönende Glocke". Fahren müssen E-Scooter auf Radwegen - gibt es keine, darf es die Fahrbahn sein. Mehrere Verleihfirmen haben mittlerweile Angebote in deutschen Städten gestartet. Um die kleinen Gefährte im Straßenverkehr nutzen zu können, sind außerdem Haftpflichtversicherungen nötig. (av/dpa)
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