Die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nimmt Fahrt auf. Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe wollen vor der Sommerpause drei weitere Verfahren in Angriff nehmen. Zwei Verhandlungen wurden für den 21. Juli angesetzt, die dritte für den 28. Juli, wie das Gericht mitteilte. Das erste VW-Verfahren vor dem BGH ist seit Jahresende für den 5. Mai terminiert. Nach derzeitigem Stand soll die Verhandlung trotz der Corona-Krise stattfinden. Ein Urteil kann es immer gleich am selben Tag geben. Es kommt aber auch vor, dass die Richter für die Verkündung einen separaten Termin ansetzen.
In allen vier Verfahren verlangen Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Gebrauchtwagens Schadenersatz vom Hersteller Volkswagen. Sie wollen wegen der illegalen Abgastechnik das Auto zurückgeben und den Kaufpreis wiederhaben. Im Detail gibt es aber Unterschiede.