Wer seinen Diesel noch nach Auffliegen des Abgasskandals im Herbst 2015 gekauft hat, hat keinen Anspruch auf Schadenersatz von Volkswagen. Das gilt auch für Autos der Konzernmarken Audi, Skoda und Seat, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Der Wolfsburger Autobauer habe im September 2015 Unregelmäßigkeiten auch bei Töchtern eingeräumt, der Vorwurf der sittenwidrigen Täuschung sei damit nicht mehr gerechtfertigt. Laut VW ist diese höchstrichterliche Entscheidung maßgeblich für 8300 noch offene Verfahren. (Az. VI ZR 244/20)
In ihrem ersten und wichtigsten Urteil zum Diesel hatten die BGH-Richter im Mai grundsätzlich entschieden, dass VW Zehntausenden Klägern Schadenersatz schuldet. Zu den genauen Bedingungen gab es Ende Juli weitere Urteile. Damals präzisierte der zuständige Senat unter anderem, dass Kläger, die ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Diesel-Skandals gekauft haben, in der Regel leer ausgehen.