Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Diesel-Verfahren Ablehnungsgesuche gegen die Richter des zuständigen Senats zurückgewiesen. Es gebe "keinen Anlass, an der Unvoreingenommenheit und Objektivität der abgelehnten Richter zu zweifeln", heißt es in den Beschlüssen vom 9. Dezember, die am Dienstag veröffentlicht wurden. (Az. VI ZR 885/20 u.a.)
Die Kläger hatten jeweils an Äußerungen des Vorsitzenden Richters Stephan Seiters aus dem April 2020 Anstoß genommen. Dieser hatte gegenüber dem Präsidenten des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden geäußert, sein Senat habe seit Jahresanfang schon so viele Verfahrenseingänge, dass es "das durchschnittliche Jahrespensum eines BGH-Zivilsenats um das 1 1/2-fache übersteige". 80 Prozent seien Diesel-Sachen. Grundsatzentscheidungen sollten "so zügig wie möglich" getroffen werden. Der Senat sei "insoweit dankbar für jedes Verfahren, das von den Berufungsgerichten bis dahin zunächst zurückgestellt werden kann".
Daraufhin hatte der OLG-Präsident seine Amtskollegen an den anderen Oberlandesgerichten angeschrieben und angeregt, die betreffenden Senate "um Prüfung zu bitten, ob weitere Entscheidungen in Dieselverfahren zurückgestellt werden können". Ein "weiteres "Zuschütten" des BGH" diene nicht dem Rechtsstaat.