Tausende vom Abgasskandal betroffene Diesel-Besitzer haben erst 2019 oder 2020 gegen Volkswagen geklagt - und gehen deshalb unter Umständen leer aus. 2015, als der millionenfache Betrug mit der illegalen Abgastechnik aufflog, sei schon genug bekannt gewesen, um vor Gericht zu ziehen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall. Wer damals nachweislich wusste, dass auch sein Auto betroffen ist, hätte demnach bis spätestens Ende 2018 klagen müssen. Nun sind die Schadenersatz-Ansprüche verjährt. (Az. VI ZR 739/20)
Der Diesel-Skandal war ab dem 22. September 2015 ans Licht gekommen und hatte danach über Wochen und Monate die Berichterstattung der Medien beherrscht. Die gesetzlich vorgesehene Verjährungsfrist beträgt drei Jahre - beginnend "mit dem Schluss des Jahres, in dem erstens der Anspruch entstanden ist und zweitens der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste".