Fünf Tage nach der ersten Positionierung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Dieselskandal haben die obersten Zivilrichter ihren Beschluss in voller Länge veröffentlicht. Das 20-seitige Dokument steht seit Mittwoch in der Entscheidungsdatenbank online. Darin legen die Karlsruher Richter ausführlich dar, warum sie die illegale Abgastechnik betroffener Dieselautos als Sachmangel einstufen. Sie führen auch näher aus, weshalb Neuwagenkäufer trotz Modellwechsel einen Anspruch darauf haben könnten, dass ihnen ihr Händler ersatzweise ein mangelfreies Auto gibt. (Az. VIII ZR 225/17)
Beide Feststellungen sind wichtig, weil sie die Erfolgsaussichten von Dieselklägern erhöhen. Der Senat hatte seine Einschätzung in einem Fall aus Oberfranken am Freitag überraschend öffentlich gemacht, obwohl sich der Käufer eines VW Tiguan und sein Händler kurz vor der BGH-Verhandlung auf einen Vergleich geeinigt hatten. Damit war die Möglichkeit dahin, endlich ein Grundsatz-Urteil zu sprechen.