Im Dieselskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag (9.00 Uhr) mit der Verjährung möglicher Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen. Die Frage ist für zahlreiche Autokäuferinnen und -käufer relevant, die erst 2019 oder später geklagt haben. Die Manipulation der Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen war im September 2015 aufgeflogen. Die Verjährungsfrist läuft drei Jahre ab Jahresende - Ende 2018 wäre also eigentlich Schluss gewesen. Dafür muss allerdings außer Frage stehen, dass den Klägern 2015 schon klar war, dass auch ihr Diesel betroffen ist. In den meisten Verjährungsfällen ist das vor Gericht umstritten.
In dem Fall aus Sachsen-Anhalt, der jetzt verhandelt wird, war der Kläger in den Vorinstanzen leer ausgegangen: Seine Unkenntnis sei angesichts der breiten Medienberichterstattung damals grob fahrlässig gewesen. Eine Rolle spielt außerdem, dass sich der Mann zur Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen VW erst an- und später wieder abgemeldet hatte. Hier ist zu klären, ob er dies nur getan hat, um für eine eigene Klage die Verjährung zu hemmen, und ob dies rechtsmissbräuchlich war. Ob nach der Verhandlung gleich ein Urteil verkündet wird, ist offen. (Az. VI ZR 1118/20) (dpa-AFX/gem)
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