Im Dieselskandal will der Bundesgerichtshof (BGH) Ende Juli über eine weitere Schadenersatz-Klage eines Autokäufers gegen Volkswagen verhandeln. Diesmal geht es um einen Gebrauchtwagen, der erst im August 2016 und damit fast ein Jahr nach Auffliegen des Skandals erworben wurde. Als Termin ist der 28. Juli bestimmt, wie das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. (Az. VI ZR 5/20)
Bisher hatte die Klage keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Koblenz konnte nicht nachvollziehen, warum der Käufer trotz umfangreicher Medienberichterstattung nicht mitbekommen haben soll, dass auch sein neues Auto mit der unzulässigen Abgastechnik ausgestattet war.