Im VW-Dieselskandal muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag erstmals mit der Frage beschäftigen, ob Betroffenen auch beim Auto-Leasing Schadenersatz zusteht. In dem Fall aus Baden-Württemberg geht es um einen Audi, ausgestattet mit dem Motor EA189 mit der illegalen Abgastechnik. Der Kläger hatte das Fahrzeug im Juni 2009 für vier Jahre geleast und monatlich 437 Euro Leasingrate nebst 5000 Euro Leasingsonderzahlung geleistet. Im Jahr 2013, vor Auffliegen des Skandals, kaufte er das Auto - und will nun nicht nur den Kaufbetrag sondern auch die Leasingraten abzüglich Nutzungsentschädigung zurückhaben.
Der BGH hat bereits grundsätzlich entschieden, dass betroffene Diesel-Käufer ihr Auto an Volkswagen zurückgeben und sich - abzüglich des Wertverlusts für die gefahrenen Kilometer - den Kaufpreis erstatten lassen können. Noch offen ist, was beim Leasen gilt. Laut VW ist der Ausgang relevant für eine vierstellige Zahl von Verfahren. Der Skandalmotor EA189 wurde bei VW entwickelt, aber auch bei der Konzerntochter Audi eingesetzt. Die Klage im vorliegenden Fall richtet sich direkt gegen Audi.