Im Dieselskandal schuldet VW getäuschten Autokäufern nach höchstrichterlichem Urteil grundsätzlich Schadenersatz - viele Detailfragen sind aber noch ungeklärt. Erste Antworten könnte es an diesem Dienstag geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt zwei weitere Klagen gegen den Wolfsburger Autobauer. Ob es im Anschluss schon ein Urteil gibt, ist offen.
Die großen Linien sind mit dem Karlsruher Urteil vom 25. Mai vorgegeben. Danach war der Einsatz illegaler Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen sittenwidrig. Die obersten Zivilrichter stellten auch fest, dass den Käufern dadurch ein Schaden entstanden ist. Autobesitzer, die noch mit VW vor Gericht streiten, können ihren Wagen zurückgeben und das Geld dafür einfordern. Mit einer Einschränkung: Auf den Kaufpreis müssen sie sich die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen - Juristen sprechen von Nutzungsersatz.
Die zwei neuen Fälle kommen vom Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Beide Kläger waren dort leer ausgegangen.