Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (11.00 Uhr) zum ersten Mal über mögliche Schadenersatzansprüche von Diesel-Besitzern gegen Daimler. Allerdings ist die Richtung vorgezeichnet, denn schriftlich haben sich die Karlsruher Richterinnen und Richter zum sogenannten Thermofenster in vielen Mercedes-Dieseln schon einmal geäußert. Danach dürften Forderungen gegen den Stuttgarter Autobauer nur schwer durchzusetzen sein.
Das "Thermofenster" ist Teil der Motorsteuerung und reduziert die Abgasreinigung bei geringen Außentemperaturen. Tausende Diesel-Kläger werfen Daimler die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vor - so wie bei VW. Der Autobauer hält die Technik für zulässig.