Im VW-Abgasskandal befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 21. Juli zum ersten Mal mit Klagen betroffener Diesel-Besitzer gegen ihren Autohändler. Dann soll über vier Fälle verhandelt werden, in denen die Kläger für ihr altes Auto jeweils einen Neuwagen verlangen, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe am Freitag mitteilten.
Der BGH hat seit Mai 2020 schon zahlreiche Urteile zum Diesel verkündet. Dabei ging es aber immer um Schadenersatz von Volkswagen als Hersteller. Für die Fälle jetzt ist ein anderer Senat, der VIII. Zivilsenat zuständig. Er hatte sich bisher erst einmal, Anfang 2019, mit einem sogenannten Hinweisbeschluss zu Wort gemeldet.
Normalerweise haben Neuwagenkäufer in den ersten zwei Jahren ein Recht auf Ersatzlieferung. Sie können grundsätzlich wählen, ob der Händler den Mangel beheben oder das Auto austauschen soll.