Können Kreditverträge ein Hebel sein, um Kaufverträge für ungeliebte Autos rückgängig zu machen? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Dienstag mit zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen, in denen Kunden Kreditverträge der BMW Bank und der Ford Bank weit nach Ende der vorgesehenen Frist von 14 Tagen widerriefen. Die Kläger hatten sich dabei auf aus ihrer Sicht unzureichende Formulierungen zur Vorfälligkeits-Entschädigung und in der Widerrufsbelehrung gestützt. Sie sahen sich in der Folge auch an die Kaufverträge für ihre Autos nicht mehr gebunden. In beiden Fällen unterlagen die Autokäufer aber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln.
Der Bundesgerichtshof will noch am Dienstag in den zwei Fällen entscheiden. Zwar betonte der Vorsitzende des für das Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats, Jürgen Ellenberger, in der Verhandlung am Vormittag, dass es nur um kreditrechtliche Fragen und nicht um das Abgasproblem von Dieselautos gehe. Die Entscheidung könnte aber dennoch große Bedeutung für Besitzer älterer Fahrzeuge mit Dieselmotoren haben, die einen Weg suchen, ihre Autos loszuwerden. Die Formulierungen in den Widerrufsbelehrungen, um die es geht, finden sich in vielen Verträgen für Autokredite.
Den Fällen kommt besondere Brisanz im Zusammenhang mit dem Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen zu. "Primär geht es in diesem Prozess um falsche Verbraucherinformationen in einem Autokreditvertrag der BMW-Bank", teilte Rechtsanwalt Ilja Ruvinskij mit, der eine Klägerin in den Vorinstanzen vertreten hatte. "Das Verfahren hat aber eine große Sprengkraft", ist er überzeugt. "Nach unserer Auffassung wurden Millionen Kreditnehmer unterschiedlicher Kfz-Finanzierer unzureichend über ihre Rechte belehrt." Das Gesetz biete in solchen Fällen die Möglichkeit, den Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss zu erklären und die Autofinanzierung rück abzuwickeln.