Gut viereinhalb Jahre nach dem Auffliegen des Dieselskandals bei VW gibt der Bundesgerichtshof (BGH) eine verbindliche Linie in Sachen Schadenersatz vor. Am Montag (11.00 Uhr) urteilen die obersten Zivilrichter in Karlsruhe zum ersten Mal über die Klage eines betroffenen Diesel-Käufers. Damit stellen sie auch die Weichen für die vielen Tausend noch laufenden Verfahren gegen den Wolfsburger Autokonzern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob VW mit der illegalen Abgastechnik in Millionen Diesel-Fahrzeugen die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und ihnen Schadenersatz schuldet - und wenn ja, wie viel. (Az. VI ZR 252/19)
In der Verhandlung vor knapp drei Wochen hatten die Richter bereits erkennen lassen, dass VW wohl zu Schadenersatz verpflichtet sein dürfte. Bleiben sie bei ihrer vorläufigen Einschätzung, bekämen Kläger bei der Rückgabe ihres Autos allerdings nicht den vollen Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer müssten sie sich eine sogenannte Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.