Viele VW-Dieselfahrer können im Streit um Schadenersatz wegen zu hohen Abgasausstoßes ihrer Autos auf Rückendeckung der obersten Richter aus Karlsruhe hoffen. In einer ersten, wenn zunächst auch nur vorläufigen Einschätzung stellte sich der Bundesgerichtshof (BGH) weitgehend auf die Seite der Kunden, die das Geld für ihr Fahrzeug zurückhaben wollen, weil darin eine illegale Technik zum Einsatz kam. Nach Auffassung der Richter dürfte ihnen schon mit dem Kauf ein Schaden entstanden sein, den VW ersetzen müsste - allerdings mit Abzug einer Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der sie mit dem Wagen gefahren sind.
Der 6. Zivilsenat des BGH hatte am Dienstag erstmals überhaupt eine sogenannte Dieselklage gegen VW verhandelt. Mit der vorläufigen Einschätzung machen die Richter deutlich, wie sie den Fall sehen und welche Punkte aus ihrer Sicht relevant sind.Ein Urteil wollen sie am 25. Mai (11.00 Uhr) verkünden (Az. VI ZR 252/19).
Konkret geht es in dem Verfahren um die Klage eines Besitzers eines VW Sharan, der sein Auto zurückgeben und dafür den vollen Kaufpreis wiederbekommen will, weil er sich von VW getäuscht sieht. Es ist das erste Verfahren zum VW-Dieselskandal überhaupt, das beim Bundesgerichtshof verhandelt wurde.