Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Verbraucherrechte beim Auto-Leasing. Kassiert die Leasingfirma wegen eines Unfalls während der Laufzeit Geld von der Versicherung, darf sie es dem Leasingnehmer nicht vorenthalten, wie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe entschieden. Zumindest müsse es bei der Abrechnung am Ende berücksichtigt werden, heißt es in der Entscheidung. (Az. VIII ZR 48/18)
Geklagt hatte eine Anwältin, die im Juli 2012 für drei Jahre ein Auto für ihre Kanzlei geleast hatte. Beim Leasing kauft der Kunde das Auto nicht, sondern zahlt für eine vereinbarte Laufzeit monatliche Raten für die Nutzung. Das Fahrzeug bleibt Eigentum der Leasingfirma.
In dem Fall hatten die Anwältin und die Leasingfirma einen Restwert von gut 56.000 Euro vereinbart. In den drei Jahren hatte das Auto allerdings zwei Unfälle. Im Sommer 2015 war es deshalb tatsächlich nicht einmal mehr 40.000 Euro wert. Für diesen Betrag wurde es auch verkauft. Die Differenz forderte die Firma von der Anwältin ein.