Dass Vermieter von Batterien für E-Autos diese nach Vertragskündigung per digitalem Fernzugriff abschalten können, dürfte nach erster Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) unrechtmäßig sein. Das Fahrzeug als Ganzes funktioniere dann nicht mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zwölften Zivilsenats, Hans-Joachim Dose, am Mittwoch in Karlsruhe. Der Mieter habe auch keine Möglichkeit, die Batterie durch ein anderes Fabrikat auszutauschen. Zudem liege die Beweislast allein beim Kunden, was unangemessen sei. Die Richter wollen ihr Urteil am 26. Oktober verkünden. (Az. XII ZR 89/21)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Darüber wurden Kunden mit 14 Tagen Vorlauf informiert, womöglich in einem Zug mit der Kündigung.