Neuwagen-Käufer, die ein mangelhaftes Auto beim Händler austauschen lassen wollen, können Anspruch auf ein deutlich teureres Nachfolgemodell haben. Es kann ihnen aber passieren, dass sie die Preisdifferenz teilweise aus eigener Tasche bezahlen müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in einem Diesel-Fall entschieden. Die Richterinnen und Richter stellten auch klar, dass Händler Betroffene hier nicht pauschal auf das viel, viel günstigere Software-Update verweisen dürfen. (Az. VIII ZR 190/19)
Ist ein Neuwagen nicht in Ordnung, kann der Käufer oder die Käuferin in den ersten zwei Jahren grundsätzlich frei wählen, ob er eine Nachbesserung möchte oder den Austausch des Autos. Die Kosten dürfen für den Händler aber nicht unverhältnismäßig sein.