Der Bundesgerichtshof verhandelt am Mittwoch (14.30 Uhr) über eine Klausel, die dem Vermieter einer Batterie für ein E-Auto erlaubt, diese per digitalem Fernzugriff abzuschalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Mieter. Die beklagte Bank des französischen Autoherstellers Renault (RCI Banque) hingegen beruft sich darauf, nach wirksamer Vertragskündigung ihre Leistung einzustellen. Dadurch verhindere sie, dass die Batterie wieder aufgeladen wird, was deren Ladekapazität verringere und den Wert mindere. Das Urteil wird voraussichtlich am 26. Oktober verkündet. (Az. XII ZR 89/21)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank sahen vor, dass bei einem außerordentlichen Vertragsende die Wiederauflademöglichkeit für die teuren Batterien gesperrt werden kann. Die Bank vergleicht das mit dem Abschalten einer Münzwaschmaschine oder der Sperrung eines abhanden gekommenen Smartphones. Die bisher damit befassten Gerichte in Düsseldorf sahen das anders: Den Entscheidungen zufolge darf die Bank die Klausel nicht verwenden. Dagegen geht sie vor.