Auch die massenhaften Verbraucherklagen im Dieselskandal müssen gewisse inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen. Darauf weisen die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss hin. So müsse die Begründung einer Berufung "auf den konkreten Streitfall zugeschnitten sein". "Es reicht nicht aus, die Auffassung des Erstgerichts mit formularmäßigen Sätzen oder allgemeinen Redewendungen zu rügen." (Az. VI ZB 68/19)
Im Dieselskandal bemühen sich einige Anwaltskanzleien sehr offensiv um Mandanten und werben damit, viele Tausend vergleichbare Fälle erfolgreich vertreten zu haben. Interessenten können ihre Chancen oft vorab über ein Online-Formular prüfen. Gerichte klagen über eine Flut nicht immer auf die Umstände des Einzelfalls abgestimmter Klagen.