Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) muss sich gegen den Vorwurf wehren, aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband missbräuchlich Profit zu schlagen. Ein Autohaus aus dem Raum Stuttgart hat die Frage bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gebracht. Am Donnerstagvormittag wird in Karlsruhe darüber verhandelt. Ob die Richter ihr Urteil noch am selben Tag verkünden oder dafür einen Extra-Termin bestimmen, ist offen. (Az. I ZR 149/18)
Für viele in Politik und Autoindustrie ist die Umwelthilfe ein rotes Tuch, weil sie schon in etlichen deutschen Städten Diesel-Fahrverbote durchgesetzt hat. Das tut sie als Naturschutzorganisation.
Nun geht es um die Aktivitäten der DUH im Bereich Verbraucherschutz. Als sogenannte qualifizierte Einrichtung darf die Umwelthilfe Unternehmen abmahnen und verklagen, die zum Beispiel gegen Informationspflichten verstoßen. Damit hat sie den gleichen Status wie die Verbraucherzentralen oder der Deutsche Mieterbund.