Die Frage, wann Schadenersatz-Ansprüche gegen Volkswagen im Dieselskandal verjährt sind, wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr abschließend beantwortet. In einem Fall, der am Donnerstag am Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde, wird es letztlich keine Rolle spielen, ob der Kläger zu spät vor Gericht zog. Der Mann hatte sich zunächst der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen gegen Volkswagen angeschlossen. Die Karlsruher Richterinnen und Richter gehen davon aus, dass dadurch in jedem Fall die Verjährung gehemmt war, wie der Vorsitzende Rüdiger Pamp sagte.
So hatte Ende Juli bereits der für die Diesel-Fälle anfangs allein zuständige VI. Zivilsenat entschieden. Pamps VII. Zivilsenat plant, sich dem anzuschließen. Da es um eine vergleichsweise kleine Summe geht und der Fall ans Stuttgarter Oberlandesgericht zurückverwiesen werden müsste, legte Pamp beiden Seiten allerdings nahe, sich so zu einigen. Ob überhaupt ein Urteil verkündet wird, ist also unklar. Ein Termin dafür sollte für Anfang 2022 vorgesehen werden.