Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klärt am Dienstag neue Fragen zur Haftung von Volkswagen im Dieselskandal. Diesmal geht es darum, ob Kläger auch dann Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Ob Urteile verkündet werden, ist offen.
In dem einen Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 im laufenden Verfahren für rund 4500 Euro verkauft. VW ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe - es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. VW sind nach eigenen Angaben um die 1000 ähnliche Fälle bekannt. Bei dem Autobauer geht man davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften. (Az. VI ZR 575/20)
Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine "Wechselprämie" von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei. (Az. VI ZR 533/20) (dpa-AFX/os)
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