Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in einem nicht ganz alltäglichen Fall ein Urteil gefällt: Einen Gebrauchtwagen, bei dem sich herausstellt, dass er international zur Fahndung ausgeschrieben ist, muss der Käufer nicht behalten.
In dem kuriosen Fall ging es um ein gebrauchtes Rolls-Royce Corniche Cabrio. Dieses Luxusgefährt hatte ein Mann im Jahr 2012 für knapp 30.000 Euro gekauft. Der frischgebackenen Rolls-Royce-Fahrer hatte aber an seinem Fahrzeug nicht lange Freude: Denn als er den Oldtimer anmelden wollte, stellte ihn die Polizei sicher. Der Rolls-Royce war nämlich als gestohlen gemeldet, und zwar in Frankreich.