Eine höchstrichterliche Entscheidung über mögliche Schadenersatz-Ansprüche von Diesel-Käufern gegen Daimler verzögert sich. Eine für den 27. Oktober angesetzte Verhandlung dazu sagte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ab. Der klagende Autokäufer habe seine Revision zurückgenommen, hieß es zur Begründung (Az. VI ZR 162/20). Gleichzeitig kündigte der BGH für den 14. Dezember eine neue Verhandlung in einem vergleichbaren Fall an (Az. VI ZR 314/20). Die Grundsatz-Frage dürfte dann dort geklärt werden. Ob an dem Tag auch schon das Urteil verkündet wird, ist offen.
Ein Daimler-Sprecher teilte auf Anfrage mit, der Kläger habe "für uns völlig überraschend die Revision zurückgezogen". "Wir haben uns in dieser Sache nicht verglichen und auch kein Vergleichsangebot unterbreitet." Ein Vergleich ist eine Einigung hinter den Kulissen, um ein richterliches Urteil zu vermeiden. Meist fließt dabei Geld.