Im VW-Dieselskandal stärkt der Bundesgerichtshof (BGH)Klägern den Rücken, deren Schadenersatz-Ansprüche durch Verjährung bedroht sind. Die Karlsruher Richterinnen und Richter entschieden am Donnerstag, dass Gerichte betroffenen Autokäufern nicht allein wegen der breiten Medienberichterstattung damals unterstellen dürfen, sie hätten noch im Jahr 2015 von dem Abgasbetrug bei Volkswagen erfahren. Außerdem erklärten sie es für legitim, sich nur deshalb zeitweise zu einer Musterfeststellungsklage anzumelden, damit man mehr Zeit für die Vorbereitung einer eigenen Schadenersatz-Klage hat. (Az. VI ZR 1118/20)
Dass Millionen Diesel-Autos von VW mit manipulierter Abgastechnik unterwegs waren, um vorgeblich die Grenzwerte für Schadstoffe einzuhalten, war im September 2015 ans Licht gekommen. Der Wolfsburger Autobauer hatte seine Aktionäre und die Öffentlichkeit erstmals am 22. September informiert. Danach beherrschte der Skandal über Wochen die Titelseiten der Zeitungen und Nachrichtensendungen.
VW hatte Anfang Oktober ein Internetportal eingerichtet, über das Autobesitzer prüfen konnten, ob auch ihr Wagen betroffen ist. Mitte Oktober ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf an.