Kritiker schimpfen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gern einen "Abmahnverein" - aber schlägt die Organisation aus ihrem Status als Verbraucherschutzverband wirklich rechtsmissbräuchlich Profit? Darüber hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. (Az. I ZR 149/18) entschieden. Und zwar so:Die Deutsche Umwelthilfe bewegt sich mit ihren vielen Verbraucherschutz-Klagen gegen Unternehmen im gesetzlichen Rahmen. Für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gebe es keine Anhaltspunkte.
Die DUH hat die Bestätigung ihrer Klageberechtigung durch den BGH mit Erleichterung aufgenommen. "Das hätte bedeutet, dass wir ein ganz, ganz wichtiges Instrument zur Durchsetzung des ökologischen Verbraucherschutzes verloren hätten, und zwar nicht nur als Deutsche Umwelthilfe, sondern als Zivilgesellschaft", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Reschder Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe. "Wir kontrollieren nicht Geringfügigkeiten, sondern nur schwerwiegende Verstöße."