Kassel.Ein ehemaliger Volkswagen-Manager war im Zuge des Abgasskandals beurlaubt worden. Er klagte auf Weiterbeschäftigung - und scheiterte weitgehend. Das Arbeitsgericht Kassel wies die Klage des Mannes am Dienstag ab, zumindest in diesem Punkt. Die Begründung: Die Freistellung ist laut dem Gericht zulässig, auch um den Verdacht einer Beweismittelvernichtung zu vermeiden. Auch gebe es keine Verpflichtung auf Weiterbeschäftigung, weil die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittle und es auch eine interne Untersuchung gebe (Az: 6 Ca 147/16). Der klagende Manager war in dem vom Abgas-Skandal betroffenen Zeitraum Leiter der Entwicklung von Dieselmotoren.
Laut den VW-Anwälten sei die Freistellung rechtens gewesen, der betroffenne Manager sei mit ihr sogar einverstanden gewesen und habe diese auch unterzeichnet. Erst später focht er die Freistellung an. Ein Anwalt des Klägers sagte dagegen: "Wir wissen bis heute nicht, was ihm vorgeworfen wird."