Das Unternehmen halte sich bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern an die Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes, sagte ein Konzernsprecher. Schon vor Monaten habe ein externer Sachverständiger die Bestimmung der Bezüge von Betriebsratschef Bernd Osterloh überprüft.
Man gehe daher davon aus, dass die Vergütung "in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang steht". Dies gelte auch für steuerrechtliche Fragen.
Am Dienstag hatten Ermittler Büros der Führungsspitze von Volkswagen wegen Untreueverdachts gegen Manager durchsucht. An den Aktionen waren neben Staatsanwälten auch Fahnder von Finanzbehörden beteiligt.
Durchsucht wurden Räume von Personalvorstand Karlheinz Blessing und Finanzvorstand Frank Witter. Vor einem halben Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass sie "ein Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Untreue im Zusammenhang mit der Aufwandsentschädigung für Betriebsratstätigkeit" startete. Damals sollen angeblich überhöhte Bezüge Osterlohs den Anstoß gegeben haben. (dpa)
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