Die Berliner Landesregierung will nicht gegen ein Gerichtsurteil vorgehen, das Diesel-Fahrverbote auf einzelnen Straßen vorsieht. "Wir haben uns darauf verständigt, dass wir nicht in Berufung gehen, aber uns diese Möglichkeit noch erhalten wollen", sagte der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Sollte die Deutsche Umwelthilfe noch Berufung einlegen, würden auch sie ihre Rechtsposition nochmal durch eine Berufung deutlich machen wollen, sagte Müller. Die Frist laufe am 17. Dezember ab.
Das Verwaltungsgericht hatte im Oktober entschieden, dass im Sommer 2019 mindestens elf Straßenabschnitte gesperrt werden müssen. Das soll für Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis 5 gelten.