Die VW-Tochter Bentley darf in Großbritannien Kleidung nicht mehr unter ihrem Namen vertreiben. Ein Londoner Gericht gab am Freitag einer Klage des Familienunternehmens Bentley Clothing statt, das den Autobauer wegen eines Verstoßes gegen Namensrechte verklagt hatte. Außerdem darf der Hersteller künftig nur noch Jacken, Seidenkrawatten, Kappen und Schals anbieten, aber keine andere Kleidung oder Kopfbedeckungen. Auch darf das bekannte geflügelte Logo in Verbindung mit dem Namen nicht mehr auf Kleidung genutzt werden.
Bentley Clothing aus Manchester hatte den Namen Bentley 1982 als Marke schützen lassen, der Rechtsstreit hatte 1998 begonnen. Richter Richard Hacon kritisierte einen dauerhaften Eingriff in die Rechte des Familienunternehmens. Der Autobauer habe versucht, die Markenrechte der Bekleidungsfirma streichen zu lassen.
Bentley-Clothing-Chef Chris Lees begrüßte den Urteilsspruch. "Es war ruinös, finanziell wie emotional, und die heutige Entscheidung ist eine große Erleichterung." Nach Angaben seiner Anwälte könnten auf den Autobauer nun Schadenersatzforderungen zukommen. Außerdem müsse die VW-Tochter alle Kleidungsstücke, die gegen die Namensrechte verstoßen, aushändigen oder zerstören.
Bentley Motors zeigte sich enttäuscht und erwägt einen Einspruch gegen die Entscheidung. "Wir verkaufen seit mehr als 30 Jahren Kleidung im Vereinigten Königreich, und zu keinem Zeitpunkt gab es irgendeinen Beweis für eine Verwechslung mit dem Warenzeichen eines anderen Unternehmens", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Er betonte, der Richterspruch beziehe sich nur auf Großbritannien. (dpa/os)
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