In der hitzigen Debatte um Fahrverbote für viele ältere Diesel in Stuttgart prüft Baden-Württemberg die Einrichtung einer blauen Umweltzone in Eigenregie. Diesen Weg zeigt das Verwaltungsgericht im schriftlichen Urteil zur Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen den Luftreinhalteplan Stuttgart auf, wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) der "Südwest Presse" am Dienstag erläuterte. Das zur Luftreinhaltung auf zügige Fahrverbote in Stuttgart drängende Urteil des Verwaltungsgerichts liegt vor. Das Land habe jetzt einen Monat Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Auch der "Mannheimer Morgen" und die "Heilbronner Stimme" berichteten.
"Wir werden nun die Urteilsbegründung sorgfältig prüfen, bevor wir über die nächsten Schritten entscheiden", sagte Verkehrsminister Hermann. Nach wie vor gibt es drei mögliche Optionen: Annahme des Urteils, Berufung oder Sprungrevision. Zwar drängt die CDU bereits auf eine Berufung, es ist aber nicht davon auszugehen, dass vor der Bundestagswahl am 24. September noch klar wird, wie das grün-schwarz regierte Land mit dem Urteil umgeht.