Behörden dürfen Dieselautos mit illegaler Abschalteinrichtung stilllegen. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel hervor. Er wies die Beschwerde eines Fahrzeughalters gegen eine Verfügung des Lahn-Dill-Kreises ab. Der Autobesitzer hatte sich einer Rückrufaktion des Herstellers verweigert, bei der die illegale Software durch ein Update beseitigt werden sollte.
Durch die aktive Abschaltvorrichtung und die entstehenden Emissionen ergebe sich eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt, urteilten die Kasseler Richter. Die Entscheidung ist rechtskräftig. (Aktenzeichen: 2 B 261/19)