Käufer von Dieselautos können sich im Zuge des Dieselskandals Hoffnungen auf eine Entschädigung machen. Wer das Auto aber kaufte, obwohl er von der verbauten Schummelsoftware wusste, erhält wohl keinen Schadenersatz.
Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 9 U 2067/18), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Der Fall: Im Juni 2016 kaufte ein Mann einen VW, der mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war. Zu diesem Zeitpunkt war der Dieselskandal seit mindestens einem halben Jahr bekannt - und ebenso die Tatsache, dass VW die Zulassungsvorschriften nur über ein Softwareupdate der Autos würde einhalten können.