Das Landgericht Hamburg hat ein für VW-Kunden spannendes Urteil erlassen: Betroffene können versuchen, den Kaufvertrag über ihren Wagen rückgängig zu machen. (Az.: 301 O 96/16).
In dem Fall war der im März 2014 für rund 34000 Euro gekaufte Audi einer Kundin von den Abgasmanipulationen betroffen. Darüber informierte Audi sie im Februar 2016. Sie rügte das noch im selben Monat als Sachmangel und setzte eine Frist zur Beseitigung. Ein Update war da jedoch technisch noch nicht möglich. Die Käuferin erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag.
Die Sache ging vor Gericht, wo die Klägerin Recht bekam. Der Händler müsse das Auto zurückzunehmen, entschieden die Richter. Demnach bestand der Sachmangel darin, dass die Straßenverkehrszulassung und die Genehmigungen des Autos auf Grundlage falscher Werte erteilt worden seien. Dieser Mangel sei auch nicht nur geringfügig, wie Audi argumentierte.