EinAutofahrer muss sich nach Auffassung des Landgerichts München II nach einem Reifenwechsel noch einmal vergewissern, ob die Schrauben auch richtig angezogen sind. Das hat das Gericht in einem Urteil entschieden. Der Fahrer eines getunten, 830 PS starken Wagens hatte eine Werkstatt verklagt, weil ein Hinterrad sich kurz nach einem dort durchgeführten Reifenwechsel gelöst und er daraufhin einen Unfall gebaut hatte.
Er hatte knapp 24.000 Euro plus Zinsen von der Werkstatt gefordert, obwohl seine Vollkasko-Versicherung den Schaden übernahm. In der Summe enthalten waren neben einer mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 4715 Euro auch noch Transportkosten für das Auto, eine Wertminderung des Unfallautos und Nutzungsausfall in Höhe von 9044 Euro für 76 Tage. Das Gericht verurteilte die Werkstatt allerdings nur zu einer Zahlung von rund 5900 Euro.