Es ist eine kleine Gruppe, die großes Bewirken will: Anfang Juli waren sieben Autofahrer und ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) in zweiter Instanz mit Eilanträgen gegen Dieselfahrverbote im Stuttgarter Stadtgebiet gescheitert.
Dieses Urteil habe so viele Schwächen, dass man es so nicht in der Welt lassen dürfe, sagte der Rechtsanwalt Martin Pagenkopf am Freitag in Stuttgart. Er wird die Verfassungsbeschwerde betreuen.
Die Antragssteller hatten vor allem die Beschilderung im Zuge der Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 oder schlechter kritisiert. Sie machten unter anderem geltend, dass es für die verwendeten Zusatzschilder keine Rechtsgrundlage gebe und dass sie nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, leicht ablesbar seien.
Der VGH-Beschluss hierzu enthalte deutliche Grundrechtsverstöße, die nur mittels einer Verfassungsbeschwerde korrigiert werden könnten, teilte Pagenkopf mit. Die von der Kfz-Innung Stuttgart unterstützte Beschwerde sei derzeit in Vorbereitung.
Ebenfalls Anfang Juli war ein Stuttgarter Autohändler vor dem Bundesgerichtshof mit seiner Klage gegen die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gescheitert. Nach Angaben der Innung überprüft man auch in diesem Fall eine mögliche Verfassungsbeschwerde. (dpa)
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