Erstmals hat ein Oberlandesgericht im Abgas-Skandal geurteilt und die Klage eines Autokäufers auf Rückerstattung des Kaufpreises für sein Dieselfahrzeug abgewiesen. Das OLG München bestätigte ein Urteil des Landgerichts Ingolstadt und ließ keine Revision zu, sagte eine Gerichtssprecherin.
Worum geht es in dem Fall?: Im Jahr 2014 hatte der Kläger einen gebrauchten Audi A3 TDI beim Audi-Zentrum in Ingolstadt gekauft. Zwei Jahre später wollte der Mann das Auto zurückgeben und verlangte "wegen arglistiger Täuschung" die Rückzahlung des Kaufpreises. Seine Argumentation: Er sei durch fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten zum Kauf veranlasst worden.