Diesel-Besitzer, die anstelle von Volkswagen die Konzerntochter Audi auf Schadenersatz verklagt haben, dürften eher schlechte Karten haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte in einem Urteil von Montag deutlich höhere Hürden für eine Haftung im Abgasskandal. Dass der von VW entwickelte Skandalmotor EA189 auch von Audi in einigen Modellen eingesetzt wurde, reiche allein noch nicht aus, entschieden die obersten Zivilrichter in Karlsruhe in einem Musterfall aus Sachsen-Anhalt. (Az. VI ZR 505/19)
Bei VW gehen die BGH-Richter davon aus, dass dem Einsatz der illegalen Abgastechnik in Millionen Fahrzeugen eine strategische Entscheidung auf hoher Ebene zugrunde gelegen haben muss. Behörden und Kunden seien systematisch hinters Licht geführt worden. Denn in Wirklichkeit stießen die Autos zu viele Schadstoffe aus - nur im Test sorgte eine Software dafür, dass die Grenzwerte eingehalten wurden.