Audi muss für in seine Fahrzeuge eingebaute Motoren von VW haften, wenn diese vom Dieselskandal betroffen sind. Das Oberlandesgericht München entschied am Montag in mehreren Verfahren entsprechend. Ihm hatten Berufungen gegen Entscheidungen des Landgerichts Ingolstadt vorgelegen.
Das Gericht befand nun, dass neben der Konzernmutter auch Audi für die verbauten Motoren mitverantwortlich ist, obwohl diese von VW entwickelt wurden, und dementsprechend an die Kläger zahlen muss. In einem der Fälle ging es dabei beispielsweise um knapp 8900 Euro nebst Zinsen. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. (Az.: 21 U 3457/19 u.a.) (dpa-AFX/gem)
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