Deutschland zieht im Streit über die Abmilderung von Grenzwerten bei neuen Abgastests auf der Straße vor den Europäischen Gerichtshof. Wie der EuGH mitteilte, schlossen sich die Bundesregierung und die ungarische Regierung der EU-Kommission an und legten Rechtsmittel gegen ein Urteil des EU-Gerichts ein. Ohne den Gang in die nächste Instanz wären im kommenden Jahr deutlich strengere Grenzwerte für Autos der Norm Euro-6 gekommen. (Aktenzeichen C-177/19 P, C-178/19 P und C-179/19 P)
Das EU-Gericht hatte im Dezember entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests.
Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer für eine Übergangszeit auf 168 Milligramm und danach auf 120 Milligramm ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.