Das Arbeitsgericht Braunschweig urteilt an diesem Donnerstag über die Kündigung einer ehemaligen Führungskraft von Volkswagen, die in den Dieselskandal verwickelt sein soll.
Die frühere Abteilungsleiterin ist eine der Beschuldigten im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Der Autobauer wirft der Frau vor, sie habe an der Manipulation der Abgassoftware mitgewirkt und Daten gelöscht. Auch habe sie ihre Pflicht verletzt, übergeordneten Führungsebenen die Vorgänge zu melden.
Die Klägerin macht indes geltend, sie sei lediglich mit der Erstellung einer neutralen Software befasst gewesen, über deren Verwendung sie nicht zu befinden gehabt habe.
VW habe mit der Kündigung nicht nur lange Zeit gewartet, sondern die Klägerin in Kenntnis des Sachverhaltes noch befördert.
Das Kündigungsrecht sei damit verwirkt.
Die der Klägerin übergeordneten Managementebenen hätten außerdem an den Manipulationen mitgewirkt. Das Löschen von Daten sei auf Anweisung erfolgt.
Hierarchisch standen über der Klägerin noch Hauptabteilungsleiter, Bereichsleiter sowie Marken- und Konzernvorstände. (dpa/mer)
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