Auf Autobörsen im Internet lässt sich bequem nach einem neuen Fahrzeug suchen. Und wenn einem das Auto dann nicht gefällt, bleibt ein 14-tägiges Widerrufsrecht - denn es handelt sich ja um ein Fernabsatzgeschäft, oder? Nicht in jedem Fall, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (Az.: 2 O 683/19), auf die der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist.
Nur weil Autos online angeboten werden und Kunden den Kauf unter Umständen per Mail oder Telefon abstimmen können, sei daraus allein nicht auf ein organisiertes Fernabsatzsystem zu schließen, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts.
In dem verhandelten Fall klagte eine Frau aus München gegen ein Autohaus im Emsland. Dort hatte sie einen Kombi gekauft, den sie über eine Internet-Plattform gefunden hatte.