Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen. "Die Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV)", entschied das Gericht am Donnerstag (Az.: 17 HK O 11810/20). "Erforderlich wäre, dass die CO2-Emissionen automatisch in dem Augenblick erscheinen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung auf der Webseite des beklagten Unternehmens angezeigt werden." Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei einem Auto-Abo zahlt der Kunde einen monatlichen Festbetrag und bekommt dafür ein Auto gestellt. Die beklagte Firma hatte argumentiert, sie falle nicht unter die Pkw-EnVKV, weil es sich bei dem Abo nicht um eine Form des Leasings handle.