Rastatt. Das Amtsenthebungsverfahren gegen einenBetriebsrat im Rastatter Daimler-Werk wegen Äußerungen über den Anschlag auf das Satiremagazin «Charlie Hebdo» ruht. Grund sei die fristlose Kündigung des Betriebsratsmitglieds durch den Arbeitgeber, teilte das zuständige Arbeitsgericht Karlsruhe am Montag mit. Am Donnerstag (12. März)hätte ein Gütetermin am AmtsgerichtRastatt stattfinden sollen. Nun wird erst über die Wirksamkeit derKündigung gestritten. Ein Gütetermin soll in etwa dreiWochen stattfinden.
Sowohl Betriebsrat als auch IGMetall und Unternehmen hatten beimArbeitsgericht Karlsruhe dieAmtsenthebung beantragt. Der Mann habe mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie «Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo» für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt.
Die Charlie-Hebdo-Äußerungen allein hätten dagegen beiDaimler keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für den Mann gehabt. Auch wenn er seinenBetriebsratsposten verloren hätte, hätte er an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren können. Allerdings hat der Autobauer Daimler den Mann inzwischen auch noch gekündigt. Es liege ein «gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten» vor, so dieBegründung laut Daimler-Sprecher. Die Kündigung stehe aber in keinerlei Zusammenhang mit dem Amtsenthebungsverfahren. (dpa/swi)