Im Dieselskandal bei Volkswagen geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gerichtlich gegen die Schadenersatzvereinbarungen mit Ex-Chef Martin Winterkorn und weiteren Topmanagern vor. Dazu hat die SdK nach eigenen Angaben vom Freitag beim Landgericht Hannover eine Anfechtungsklage gegen entsprechende Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom 22. Juli eingereicht. "Der genaue Schaden ist noch gar nicht absehbar", argumentieren die Aktionärsvertreter in einer Mitteilung. "Trotzdem sollen die Ersatzansprüche bereits jetzt abschließend geregelt werden." Ein Volkswagen-Sprecher entgegnete in Wolfsburg, die von der SdK genannten Anfechtungsgründe "entbehren jeder Grundlage".
Der Aufsichtsrat von Volkswagen hatte im Juni nach jahrelanger juristischer Prüfung einen Vergleich mit den Anwälten und Versicherern der früheren Topmanager zum Dieselskandal geschlossen. Im Fokus vor allem: die Mitverantwortung von Ex-Chef Winterkorn. Er zahlt 11,2 Millionen, die Gesamtsumme beträgt fast 288 Millionen Euro. Sie enthält auch Ansprüche an Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie die Ex-Porsche- und -Audi-Manager Wolfgang Hatz und Stefan Knirsch. Diese Vereinbarungen waren dann von der VW-Hauptversammlung abgesegnet worden.