Knapp fünf Jahre nach Beginn des Diesel-Skandals müssen sich Autobauern auf eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof gefasst machen. Die zuständige EuGH-Gutachterin vertrat am Donnerstag die Ansicht, eine zur Senkung von Abgaswerten bei Labortests eingesetzte Software sei eine "Abschalteinrichtung" und damit nach EU-Recht verboten. Das ist allerdings noch kein Urteil - dieses dürfte in einigen Wochen folgen. (Rechtssache C-693/18)
Im September 2015 war aufgeflogen, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft. Vor dem EuGH geht es ebenfalls um solche Manipulationen auf dem Prüfstand, in diesem Fall in Frankreich. Dort wird gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen - im Verfahren nur mit X bezeichnet - wegen arglistiger Täuschung ermittelt.